Seit über 125 Jahren

Studienordnung

  1. Mit der Studienordnung wird zwischen dem/der Besteller/in und der Hotelfernschule POPPE & NEUMANN ein Vertrag abgeschlossen. Der/die Besteller/in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie von den Vertragsbedingungen Kenntnis genommen hat und – gilt insbesondere bei nicht deutschen Studienteilnehmern – dass seine/ihre Deutschkenntnisse ausreichend sind, so dass er/sie in der Lage ist, an dem Lehrgang teilzunehmen. Eine Kündigung aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse entfällt daher.

    Der/die Studienteilnehmer/in wird berechtigt, die nachfolgend genannten Leistungen der ­Fernschule – über die Regelstudiendauer hinaus – bei den Lehrgängen
    • Stützkurs für Auszubildende, Vorbereitung auf die IHK-Gehilfenprüfung 3 Jahre
    • Basiswissen im Gastgewerbe, Vorbereitung auf die IHK-Ausbildereignungsprüfung 1 Jahr
    • IHK-Meisterprüfung, IHK-Prüfung Diätkoch, IHK Fachwirt 5 Jahre
    nach Studienbeginn in Anspruch zu nehmen.
    Nach Ablauf dieser Gewährleistungsfristen gelten die vertraglichen Vereinbarungen als erloschen. Eine Neuaufnahme/Beendigung des Fernstudiums ist dann nur noch gegen Berechnung zusätzlicher Kosten möglich.
  2. Die Hotelfernschule POPPE & NEUMANN übernimmt die Gewähr für die einwandfreie Gestaltung des Lehrmaterials sowie für einen reibungslosen Studienverlauf.
  3. Die Lehrgänge der Hotelfernschule dienen der individuellen beruflichen Bildung. Die Lehrgangsgebühren sind daher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als Werbungskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. der Einkommenssteuererklärung abzugsfähig. Auf Anforderung erhält der/die Studienteilnehmer/in eine Bescheinigung über gezahlte Studiengebühren zur Vorlage beim Finanzamt.
  4. Der/die Studienteilnehmer/in verpflichtet sich zur Zahlung der monatlich fälligen Studiengebühren und erteilt der Hotelfernschule hierüber eine Bankeinzugsermächtigung. Wird ein Bankeinzug durch die kontoführende Bank nicht eingelöst, berechnet die Hotelfernschule dem/der Studienteilnehmer/in Kosten in Höhe von € 11,50.
    Die Hotelfernschule ist zur Aussetzung Ihrer Leistung dann berechtigt, wenn der/die Studienteilnehmer/in mit mehr als 2 Monatslehrgangsraten im Verzug ist und berechnet in diesem Fall Mahn- und Bearbeitungsgebühren. Die Hotelfernschule erstellt keine Rechnungen zum Fernlehrgang. Lehrgangspreis und monatliche Lehrgangsrate sind in diesem Studienvertrag festgeschrieben. Die Lehrgangskosten der Hotelfernschule enthalten keine Mehrwertsteuer.
  5. Der Lehrbriefversand erfolgt in der im Studienvertrag festgeschriebenen monatlichen Abfolge. Ein Anspruch auf die sofortige Lieferung des gesamten Lehr­materials besteht nicht. Das Ausbleiben einer Lehrbriefsendung ist der Fernschule unverzüglich anzuzeigen.
  6. Als Nachweis für die Studienteilnahme wird dem/der Studienteilnehmer/in ein Studienausweis ausgestellt (sobald ein Lichtbild vorliegt) und eine Studiennummer zugeteilt. Diese Studiennummer ist in allen Zuschriften an die Fernschule und bei Anfragen unbedingt anzugeben.
  7. Jede Änderung der Versandanschrift ist der Fernschule umgehend mitzuteilen.
  8. Etwaige Sondervereinbarungen sind nur dann gültig und rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich auf der Studienanmeldung vermerkt sind und von der Fernschule bestätigt worden sind.
  9. In der Studiengebühr sind enthalten:
    • das gesamte Lehrmaterial
    • die dazugehörigen Sammelordner/Register
    • der Studienausweis
    • die Korrekturen der Einsendeaufgaben
    • die Nutzung des Teilnehmer-Supports
    • das Abschlusszeugnis
    • die Finanzamt-Bescheinigung
    • bei allen Lehrgängen, die mit der IHK-Prüfung enden, auch die Seminargebühren, einschl. der seminarspezifischen Materialkosten
    Die auf IHK-Prüfungen vorbereitenden ­Seminare finden im Kammerbezirk Frankfurt/Main statt (Kooperationsabkommen der Hotelfernschule POPPE & NEUMANN mit dem IHK-Bildungszentrum Frankfurt/ Main).
  10. Folgende Intensivierungs-Seminare gehören zum jeweiligen Lehrgang:
    • IHK-Gehilfenprüfung: (Bei den Ausbildungsberufen „Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie“ und „Hotelkaufmann/-frau“ nur schriftliche Prüfung direkt bei der IHK, das Prüfungsvorbereitungs-Seminar entfällt) 8-tägiges Prüfungsvorbereitungs-Seminar
    • IHK-Meisterprüfung, IHK-Diätkochprüfung: 10-tägiges Prüfungsintensivierungs-Seminar
    • IHK-Fachwirt: 6-tägiges Prüfungsintensivierungs-Seminar
    • IHK-Ausbildereignungsprüfung: 2-tägiges Prüfungsintensivierungs-Seminar
    Nicht im Lehrgangspreis enthalten sind:
    • die Prüfungs- und Materialgebühren der IHK
    • die Kosten für Fahrten zu Seminar und Prüfung
    • Unterbringung und Verpflegung während Seminar und Prüfung
    • Es entstehen keine Kosten für die Nutzung von Kommunikationsmitteln, die über die üblichen Kosten für Telefon und Porto hinausgehen.
  11. Die Seminar- und Prüfungstermine unterliegen den Terminvorgaben der prüfenden Industrie- und Handelskammer. Die Hotelfernschule hat keinen Einfluss auf diese Termingestaltung!
  12. Der/die Teilnehmer/in erhält ein Abschlusszeugnis, sofern er/sie sämtliche Auf­gaben zur Korrektur eingesandt hat und die Lehrgangs- gebühren voll bezahlt sind. Die gleichen Bedingungen gelten für die Seminar- und Prüfungsdisposition.
  13. Die Teilnahme an den prüfungsgebundenen Lehrgängen der Fernschule ist an klar definierte Zulassungsvoraussetzungen gebunden, deren Erfüllung ausschliesslich Angelegenheit des/der Studienteilnehmers/-teilnehmerin ist.
  14. Eine vorzeitige Vertragsauflösung bzw. die Beendigung des Fernstudiums ist ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten 6 Monate nach Vertragsabschluss, sodann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich und muss schriftlich erfolgen. Somit beläuft sich die Mindestlaufzeit des Fernstudiums auf 6 Monate.
  15. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Wohnort des/der Studienteilnehmers/in.
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