Seit über 125 Jahren

Das Fernstudium

Mehr als 500.000 Menschen bilden sich jedes Jahr mit Hilfe des Fernlehrgangs/Fernstudiums (wir sprechen bei den Lehrgängen unter der Rubrik „Berufsabschluss“ und „Zusatzangebote“ von Fernlehrgängen, bei der „Aufstiegsfortbildung“ vom Fernstudium) weiter. Damit ist Fernlernen ein wichtiger Bestandteil unseres Bildungssystems.

Fernlehrgänge/Fernstudiengänge müssen in Deutschland staatlich geprüft und zugelassen werden. Die Überprüfung und Zulassung erfolgt durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Gerade für die Kolleginnen und Kollegen im Hotel- und Gaststättengewerbe, der Gemeinschaftsverpflegung und in der Systemgastronomie ist der berufsbegleitende Fernlehrgang die in der Regel einzig machbare Form der beruflichen Weiterbildung.

Die Arbeitszeiten in der Branche, Teildienst, Wechselschichten oder Wochenendarbeit machen Abendschule oder Teilzeitangebote, Wochenendunterricht in der Regel unmöglich. Vollzeitmaßnahmen sind mit Berufsunterbrechung, Fahrten zum Schulort oder Fremdunterbringung/Zweitwohnsitzführung, Verdienstausfall und nicht selten einem Karriereknick verbunden.

Der berufsbegleitende Fernlehrgang, das berufsbegleitende Fernstudium stehen in absolutem Einklang mit Ihrem beruflichen und persönlichen Alltag. Tatsächlich ergänzen sich Fernlernen und Arbeit in der Weise, dass neu Erlerntes unmittelbar in den beruflich Alltag einfließt und die tägliche Arbeitspraxis den Lernstoff sinnvoll ergänzt. Sie bestimmen, wann und wo Sie lernen!

Ihr Fernlehrgang, Ihr Fernstudium funktioniert so:

Sie melden sich zu Ihrem Fernlehrgang an (hierfür können Sie die Online-Anmeldung nutzen, können das Anmeldeformular als PDF am Bildschirm ausfüllen und absenden oder ausdrucken und mit der Post verschicken oder an uns faxen).

Nach Eingang Ihrer Studienanmeldung hier, bekommen Sie die Studienbestätigung mit Ihrer individuellen Studiennummer, den Einführungs-Lehrbrief, der den genauen Ablauf des Fernlehrgangs/Fernstudiums und die Informationen und Antragsunterlagen, die Sie für die staatliche Förderung brauchen. Wenn Sie uns ein Passbild zuschicken, stellen wir Ihnen Ihren Studienausweis aus.

Ab dem vereinbarten Studienbeginn (1. oder 15. eines Monats) bekommen Sie in monatlicher Abfolge Ihr Lehrmaterial, das Sie in Ihrer Freistunde, auf der Bahnfahrt zur Arbeit, entspannt in der Badewanne, im Café um die Ecke, einem ruhigen Platz im Betrieb, Ihrem Lernort zu Hause oder auf der Parkbank im Sonnenschein durcharbeiten.

Diese Lehrbriefe (Module) bekommen Sie in gedruckter Form – also alle Lerninhalte schwarz auf weiß. Im Gegensatz zum sogenannten „Frontalunterricht“ arbeiten Sie so lange mit den Lehrbriefen, bis Sie wirklich alles verstanden und verinnerlicht haben. Sie bestimmen Lerngeschwindigkeit und -intensität!

Bei uns gibt es keine „Webinare“, kein E-Learning oder Online-Schulungen, solange bewiesen ist, dass das Lernen mit klassischen Lehrbriefen die erfolgreichere Methode ist. Versuche mit computer-gestützten Lernformaten scheitern oftmals daran, dass Netze nicht stabil sind, Programme abstürzen oder Übertragungsraten in immer noch vielen Gegenden Deutschlands einfach zu niedrig sind.

Der gesamte Lehrstoff ist verständlich, gut lesbar und strukturiert, immer sehr praxisnah an branchenspezifischen Inhalten festgemacht.

Das Lehrmaterial beinhaltet den gesamten Stoff, den Sie lernen müssen, um das angestrebte Weiterbildungsziel zu erreichen, um die Prüfung zu bestehen. Über Selbstkontrollaufgaben und Übungen können Sie selbst überprüfen, ob Sie den jeweiligen Stoff „drin haben“. Über Fremdkontrollaufgaben und Projekte, die Sie einsenden, kennen wir Ihren Leistungsstand.

Nach Auswertung aller Einsendeaufgaben haben Sie Ihren Fernlehrgang, Ihr Fernstudium erfolgreich abgeschlossen und bekommen zunächst das „Poppe & Neumann-Zeugnis“.

Jetzt planen wir Sie für das Prüfungs-Intensivierungs-Seminar (Präsenzphase) und die IHK-Prüfung ein.

Im Seminar werden Sie durch ausgewiesene Fachleute intensiv auf die theoretischen und praktischen Prüfungsanforderungen vorbereitet.

Zum Schluss legen Sie die schriftliche, die mündliche und die praktische Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer ab – und haben Ihr Weiterbildungsziel erreicht!

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