Seit über 125 Jahren

Fachkraft im Gastgewerbe IHK

Gehilfenprüfung IHK

(Alle Berufsabschlussprüfungen bei der IHK nennen sich Gehilfenprüfung. Bei Handwerksberufen ist es die Gesellenprüfung.)

Auf einen Blick

Abschluss
Fachkraft im Gastgewerbe IHK

Staatl. Zulassungsnummer
543302

Studienbeginn
Jederzeit zum 1. oder 15. jedes Monats

Studiendauer
20 Monate

Finanzierung und Förderung
Ratenzahlung
Steuervorteile

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Infos anfordern ›

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Übersicht

Es macht gerade im Gastgewerbe einen riesigen Unterschied, ob man an- oder ungelernt arbeitet, oder über einen qualifizierten Berufsabschluss verfügt!

Um auch an- und ungelernten Arbeitskräften und mitarbeitenden Familienangehörigen einen qualifizierten Berufsabschluss der Industrie- und Handelskammer als Fachkraft im Gastgewerbe IHK zu ermöglichen, bietet die Hotelfernschule Poppe & Neumann deutschlandweit einzigartig die Chance, diesen im berufsbegleitenden Fernlehrgang ohne Verdienstausfall nachzuholen.

Perspektiven

Mit einem Fernlehrgang der Hotelfernschule Poppe & Neumann und dem qualifizierten Berufsabschluss als Fachkraft im Gastgewerbe (IHK) bieten sich Ihnen weitreichende Chancen auf dem Arbeitsmarkt:

  • Vollwertiger Berufsabschluss (IHK-Prüfungszeugnis)
  • Mehr Anerkennung im Beruf
  • Sozialer Aufstieg
  • Bessere Verdienstmöglichkeiten
  • Entwicklungs- und Karrierechancen im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Gemeinschaftsverpflegung und im Catering

Die Gehilfenprüfung zur Fachkraft im Gastgewerbe IHK ist bei Quereinsteigern meistens der erste Schritt zu weiteren Weiterbildungszielen: Eine anschließende Aufstiegsfortbildung mit Meistertitel kann auch bei Ihnen die nächste Station auf dem Weg nach oben der Karriereleiter sein. Nutzen auch Sie Ihre Chance!

Der Lehrgang richtet sich an

Quer-, Seiteneinsteiger, an- und ungelernte Mitarbeiter und mitarbeitende Familienangehörige mit mindestens 16 Monaten Berufserfahrung im Gastgewerbe (Küche, Service) in der Gemeinschaftsverpflegung oder im Catering.

Lehrgangsinhalte

Der staatlich geprüfte und zugelassene Lehrgang zum/zur Fachkraft im Gastgewerbe IHK zeichnet sich durch die ausgereiften, an der beruflichen Praxis orientierten Studienunterlagen aus. Wie alle Poppe & Neumann-Fernlehrgänge ist auch der Lehrgang Fachkraft im Gastgewerbe IHK so gestaltet, dass sich Berufstätigkeit und Weiterbildung optimal vereinbaren lassen.

  • Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
  • Geräte, Maschinen, Gebrauchsgüter, Arbeitstechniken und Hygiene
  • Küchenbereich
  • Servicebereich
  • Warenwirtschaft, Büroorganisation und -kommunikation
  • Werbung, Verkaufsförderung und Wirtschaftsdienst

Zulassungssvoraussetzungen

  • Sie verfügen zum Zeitpunkt der Prüfung über mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung

Sie können also mit 16 Monaten Berufspraxis mit dem Fernlehrgang beginnen, da Sie während des Lehrgangs weiter arbeiten und somit zum Zeitpunkt der Prüfung über die nötige Berufspraxis verfügen.

Lehrgangsdauer und Kosten

Zeitliche Gliederung

Fernlehrgang (20 Monate)

In dieser Phase Ihres Fernlehrgangs erhalten Sie monatliche Lehrbriefe. Der Lernstoff bereitet Sie auf die Prüfung zur Fachkraft im Gastgewerbe IHK vor.

Seminar (8 Tage)

Im achttägigen Intensivierungsseminar werden Sie umfassend auf Ihre theoretische und praktische Prüfung vorbereitet. Das Seminar mündet in die schriftliche IHK-Prüfung. Die mündliche und praktische Prüfung findet in der Regel ca. sechs Wochen später statt.

Lehrgangsbeginn

Sie können sich jederzeit anmelden – der Lehrgang startet monatlich zum 1. oder 15.

Lehrgangsgebühren

Die Lehrgangsgebühren betragen 85,00 € pro Monat (Gesamtkosten 1.700,00 €).

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit für den Lehrgang beträgt 20 Monate.

Natürlich können Sie – ohne Mehrkosten – Ihren Fernlehrgang individuell verkürzen oder auch strecken. Das hängt alleine davon ab, wie viel Zeit Sie zum Lernen haben und natürlich davon, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung die Zulassungsvoraussetzung erfüllen.

Finanzierung und Förderung

Monatliche Zahlung

Bei Poppe & Neumann zahlen Sie Ihre Studiengebühren ganz bequem in monatlichen Lehrgangsraten.

Steuern sparen

Sie können bis zu 4.000,00 € jährlich für Ihre Weiterbildung bei Poppe & Neumann steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Dafür erhalten Sie von uns nach Ablauf des Kalenderjahres eine Bescheinigung für den Lohnsteuer-Jahresausgleich.

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