ihr Fernstudium
Abschluss
Ausbildung der Ausbilder IHK
Staatl. Zulassungsnummer
574611
Studienbeginn
Jederzeit zum 1. oder 15. jedes Monats
Studiendauer
6 Monate
Finanzierung und Förderung
Ratenzahlung
Steuervorteile
Die Zukunft des Gastgewerbes mitgestalten, dem Fachkräftemangel entgegenwirken, und um als Ausbilder oder Ausbilderin in einem gastgewerblichen Betrieb tätig sein zu können: Hierfür ist die Qualifikation der Ausbildung der Ausbilder IHK nicht nur unerlässlich, sondern auch Pflicht.
Die Teilnehmer des Seminars zum „AdA-Schein“ zeichnen sich regelmäßig durch hervorragende Prüfungsergebnisse und als qualifizierte Führungspersönlichkeit aus. Der AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder-Schein), den Sie über die Fernlehrgang Ausbildereignungsprüfung erhalten ist sowohl als eigenständige Maßnahme als auch im Rahmen der Meister-/Fachwirtprüfung in einem Kombipaket zu absolvieren. Am Ende des AdA- Fernstudiums steht der IHK-Abschluss.
Die ständig wachsenden Anforderungen an das Gastgewerbe verlangen ein vielseitiges, fundiertes Fachwissen der Mitarbeiter und Führungskräfte. Neben dem eigentlichen Berufshandwerk werden auch arbeitspädagogische Qualifikationen vorausgesetzt, die nur durch eine berufliche Weiterbildung zu erreichen sind. Denn um als IHK-geprüfter Ausbilder im Gastgewerbe tätig sein zu können, ist die Ausbildereignungsprüfung essenziell, da sie seit August 2009 gesetzlich verpflichtend ist.
Mit dem Titel Ausbilder/-in IHK erfüllen Sie nicht nur die gesetzliche Qualifizierung, sondern gelten auch für Ihre Auszubildenden als kompetenter Ansprechpartner, um die Fachkräfte von Morgen optimal – dank ihrer umfangreich erlernten Kenntnisse – auf ihren Berufsalltag vorzubereiten. Darüber hinaus ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Aufstiegsfortbildung, wie dem Meister oder dem Fachwirt im Gastgewerbe.
Grundlage für den Fernlehrgang Ausbildung der Ausbilder IHK sind die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) und die Prüfungsordnung der IHK.
Die Hotelfernschule Poppe und Neumann bildet mit dem staatlich geprüften und zugelassenen Fernlehrgang zur Ausbildereignungsprüfung die Menschen aus, die sich beruflich weiterentwickeln möchten. Mit dem Abschluss erfüllen Sie die notwendigen Kriterien und erlangen die bestmögliche Voraussetzung für einen beruflichen Aufstieg. Unabhängig von Ihrer persönlichen Situation, können Sie die Kurse ganz einfach mit Ihrem Berufsleben verbinden. Sie entscheiden nicht nur über die Orte, an denen Sie sich für die Ausbildung der Ausbilder IHK vorbereiten, sondern auch wann. Ob unter der Woche, an den Wochenenden, unterwegs oder Zuhause: Sie teilen sich Ihre Zeit selbst ein, ohne dass Sie Angst haben müssen, wichtige Seminare zu verpassen. Denn wir sind keine Vollzeit-Akademie, die eine Teilnahme an unmittelbar aufeinanderfolgenden Kursen fordert.
Handlungsfeld 1:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung zum Ausbilder IHK planen
Handlungsfeld 2:
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Handlungsfeld 3:
Die Schulung durchführen
Handlungsfeld 4:
Ausbildung abschließen
Für die Zulassung zum Fernlehrgang „Ausbildung der Ausbilder IHK“ sind keine Voraussetzungen erforderlich.
In jedem Monat senden wir Ihnen einen von insgesamt sechs Lehrbriefen zu. Alle Unterlagen werden wichtige Kurs-Fragen klären, sodass Sie am Ende gut vorbereitet den Fernlehrgang mit der Ausbildereignungsprüfung absolvieren können.
Nach Ihrer Anreise am Sonntag im Schulungshotel und der Begrüßung werden Sie zwei Tage lang (Montag und Dienstag) vom Inhaber und Leiter der Hotelfernschule Poppe & Neumann (seit vielen Jahren selbst Prüfer bei der IHK Frankfurt) umfassend auf Ihre Ausbildereignungsprüfung vorbereitet. Am darauffolgenden Mittwoch findet vormittags Ihre schriftliche Prüfung statt. Im Anschluss folgt die intensive Vorbereitung auf die praktische und mündliche Prüfung am Donnerstag. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung nehmen Sie sofort Ihr Prüfungszeugnis mit nach Hause.
Die Lehrgänge starten jeweils zum 1. oder 15. eines Monats. Ihre Anmeldung können Sie allerdings kostenlos und zu jeder Zeit online oder per Post bei uns einreichen.
Die Höhe der Studiengebühren für den Fernlehrgang zur Ausbildereignungsprüfung belaufen sich auf 157,00 € pro Monat (insgesamt 942,00 €).
Wir wissen, dass nicht immer genug Puffer zum durchgängigen Lernen da ist. Darum haben Sie mit Ihrem Fernlehrgang bei uns Ihr Zeit-Management selbst in der Hand. Sie entscheiden, ob Sie den Abschluss „Ausbildung der Ausbilder IHK“ durchgehend in einem „Rutsch“ absolvieren, den Lehrgang verkürzen oder aus Zeitmangel verlängern. Natürlich ohne Zusatzkosten. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung die nötigen Qualifikationen vorweisen können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Kosten. Wir möchten, dass Sie Ihren Fernlehrgang bei Poppe & Neumann möglichst ohne Sorgen bezüglich der Finanzierung zuende bringen. Darum ermöglichen wir es Ihnen, die Weiterbildung ganz bequem in Raten zu zahlen.
Ihre Fortbildung können Sie beim Finanzamt steuerlich absetzen. Geben Sie die Teilnahme am Fernlehrgang zur Ausbildereignungsprüfung einfach als Werbungskosten in der Steuererklärung an. Den schriftlichen Nachweis dafür erhalten Sie von uns am Ende eines Kalenderjahres.
Der Lehrgang ist im Rahmen der Initiative ProAbschluss des Landes Hessen für Beschäftigte, die mindestens 21 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben zu 50% der Kosten förderfähig. Weitere Informationen und die Kontaktdaten Ihres regionalen Ansprechpartners erhalten Sie unter www.proabschluss.de.