Seit über 125 Jahren

Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)

Mit der Novellierung des Aufstiegsförderungsgesetzes (AFBG) zum 01. August 2016 wird aus dem bisherigen Meister-BAföG das neue Aufstiegs-BAföG.

Alle Studiengänge zur Aufstiegsfortbildung

  • Küchenmeister/-in IHK
  • Restaurantmeister/-in IHK 
  • Hotelmeister/-in IHK
  • Fachwirt/-in im Gastgewerbe IHK
  • Diätkoch/-köchin IHK  

werden über das Aufstiegs-BAföG gefördert.

Sie bekommen alle Antragsunterlagen

  • Antrag
  • Formblatt B (Bestätigung des Bildungsträgers) 
  • Anlage zum Formblatt B (IHK-Bestätigung/Zulassungsvoraussetzungen) 

nach erfolgter Anmeldung von uns. Sie müssen sich erst zum Studium anmelden, um den Förderungsantrag stellen zu können.
 

Der Förderungsbetrag setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  1. Der nicht zurück zu zahlende Zuschuss in Höhe von 40 % des Lehrgangspreises (bis 31.07.2016 waren das 30,5 %). 
  2. Das zweckgebundene kfw-Darlehen (deckt den Rest der Lehrgangskosten ab und versetzt Sie zunächst in die Lage, dass Sie keinen Cent eigenes Geld in die Hand nehmen). Das kfw-Darlehen ist 6 Jahre zins- und tilgungsfrei. Mit bestandener Prüfung werden Ihnen 40 % (bis 31.07.16 = 25 %) des Darlehens „geschenkt“. Der verbleibende Rest wird in kleinen Raten an die kfw zurück gezahlt.
  3. Die IHK-Prüfungs- und Materialgebühren werden mit bis zu € 2.000,00 – auf Antrag – zurückerstattet/bezuschusst.
Rechenbeispiele Küchen-, Restaurant-, Hotelmeister,
Fachwirt im Gastgewerbe
– ohne Ausbildereignungsprüfung
Küchen-, Restaurant-, Hotelmeister,
Fachwirt im Gastgewerbe
– einschließlich Ausbildereignungsprüfung
Diätkoch
Lehrgangspreis € 3.528,00 € 4.470,00 € 3.576,00
  bis 31.7.2016 ab 1.8.2016 bis 31.7.2016 ab 1.8.2016 bis 31.7.2016 ab 1.8.2016
Zuschuss Aufstiegs-BAföG (nicht rückzahlbar)  € 1.076,04 € 1.411,20 € 1.363,35 € 1.788,00 € 1.090,68 € 1.430,40
kfw-Darlehen  € 2.451,96 € 2.116,80 € 3.106,65 € 2.682,00 € 2.485,32 € 2.682,00
Dies bedeutet zunächst, dass Sie – über die gesamte Studiendauer – keinen Cent eigenes Geld in die Hand nehmen!
Darlehenserlass nach bestandener Prüfung  € 612,99 € 846,72 € 776,66 € 1.072,80 € 621,33 € 1.072,80
Rest-Darlehen*  € 1.838,97 € 1.270,08 € 2.329,99 € 1.609,20 € 1.863,99 € 1.609,20
*Und den nicht über die Förderung abgedeckten Rest machen Sie dann noch als Werbungskosten im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs geltend!
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