Seit über 125 Jahren

Fachmann/-frau für Systemgastronomie IHK

Gehilfenprüfung IHK

(Alle Berufsabschlussprüfungen bei der IHK nennen sich Gehilfenprüfung. Bei Handwerksberufen ist es die Gesellenprüfung.)

Auf einen Blick

Abschluss
Fachmann/-frau für Systemgastronomie IHK

Staatl. Zulassungsnummer
543302

Studienbeginn
Jederzeit zum 1. oder 15. jedes Monats

Studiendauer
20 Monate

Finanzierung und Förderung
Ratenzahlung
Steuervorteile

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Infos anfordern ›

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Übersicht

Auch in der Systemgastronomie macht es einen riesigen Unterschied, ob man an- oder ungelernt arbeitet, oder über einen qualifizierten Berufsabschluss verfügt!

Um an- und ungelernten Arbeitskräften einen qualifizierten Berufsabschluss der Industrie- und Handelskammer als Fachmann/-frau für Systemgastronomie IHK zu ermöglichen, bietet die Hotelfernschule Poppe & Neumann deutschlandweit einzigartig die Chance, diesen im berufsbegleitenden Fernlehrgang und ohne Verdienstausfall nachzuholen.

Perspektiven

Mit einem Fernlehrgang der Hotelfernschule Poppe & Neumann und dem qualifizierten Berufsabschluss als Fachmann/-frau für Systemgastronomie IHK bieten sich Ihnen weitreichende Chancen auf dem Arbeitsmarkt:

  • Vollwertiger Berufsabschluss (IHK-Prüfungszeugnis)
  • Mehr Anerkennung im Beruf
  • Sozialer Aufstieg
  • Bessere Verdienstmöglichkeiten
  • Entwicklungs- und Karrierechancen in der Systemgastronomie

Die Gehilfenprüfung zur Fachmann/-frau für Systemgastronomie IHK ist bei Quereinsteigern meistens der erste Schritt zu weiteren Weiterbildungszielen: Eine anschließende Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt im Gastgewerbe kann auch bei Ihnen die nächste Station auf dem Weg nach oben der Karriereleiter sein. Nutzen auch Sie Ihre Chance!

Der Lehrgang richtet sich an

An- und ungelernte Mitarbeiter in der Systemgastronomie mit mindestens 34 Monaten Berufserfahrung.

Lehrgangsinhalte

Der staatlich geprüfte und zugelassene Lehrgang zum/zur Fachmann/-frau für Systemgastronomie IHK zeichnet sich durch die ausgereiften, an der beruflichen Praxis orientierten Studienunterlagen aus. Wie alle Poppe & Neumann-Fernlehrgänge ist auch der Lehrgang Fachmann/-frau für Systemgastronomie IHK so gestaltet, dass sich Berufstätigkeit und Weiterbildung optimal vereinbaren lassen.

Fachübergreifender Teil

  • Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
  • Geräte, Maschinen, Gebrauchsgüter, Arbeitstechniken und Hygiene
  • Küchenbereich
  • Servicebereich
  • Warenwirtschaft, Büroorganisation und -kommunikation
  • Werbung, Verkaufsförderung und Wirtschaftsdienst

 Fachspezifischer Teil

  • System-Organisation
  • Produktpräsentation und Beratung
  • Personalwesen

Zulassungssvoraussetzungen

  • Sie verfügen zum Zeitpunkt der Prüfung über mindestens 4 ½ Jahre einschlägige Berufserfahrung

Das heißt: Sie können bereits mit 34 Monaten Berufspraxis mit dem Fernlehrgang beginnen, da Sie während des Studiums weiter arbeiten und somit zum Zeitpunkt der Prüfung über die nötige Berufspraxis verfügen.

Lehrgangsdauer und Kosten

Zeitliche Gliederung

Fernstudium (20 Monate)

In dieser Phase Ihres Fernlehrgangs erhalten Sie monatliche Lehrbriefe. Der Lernstoff bereitet Sie auf die Prüfung zum/zur Fachmann/-frau für Systemgastronomie IHK vor.

Prüfung (IHK)

Nach erfolgreichem Fernlehrgang findet die Prüfung vor der IHK statt.

Lehrgangsbeginn

Sie können sich jederzeit anmelden – der Lehrgang startet monatlich zum 1. oder 15. 

Lehrgangsgebühren

Die Lehrgangsgebühren betragen 85,00 € pro Monat (Gesamtkosten 1.700,00 €) 

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit für den Lehrgang beträgt 20 Monate. 

Natürlich können Sie – ohne Mehrkosten – Ihren Fernlehrgang individuell verkürzen oder auch strecken. Das hängt alleine davon ab, wie viel Zeit Sie zum lernen haben und natürlich davon, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung die Zulassungsvoraussetzung erfüllen.

Finanzierung und Förderung

Monatliche Zahlung

Bei Poppe & Neumann zahlen Sie Ihre Studiengebühren ganz bequem in monatlichen Lehrgangsraten.

Steuern sparen

Sie können bis zu 4.000,00 € jährlich für Ihre Weiterbildung bei Poppe & Neumann steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Dafür erhalten Sie von uns nach Ablauf des Kalenderjahres eine Bescheinigung für den Lohnsteuer-Jahresausgleich.

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