ihr Fernstudium
Abschluss
Diätkoch IHK
Staatl. Zulassungsnummer
543200
Studienbeginn
Jederzeit zum 1. oder 15. jedes Monats
Studiendauer
24 Monate
Finanzierung und Förderung
Ratenzahlung
Steuervorteile
Aufstiegs-BAföG
Alle Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt, Diätkoch) sind im Rahmen des Aufstiegs-BAföG förderungsfähig. Sie können also Förderungen in Höhe der gesamten Lehrgangskosten (maximal 15.000 €) erhalten.
Sie bekommen alle Antragsunterlagen zum Aufstiegs-BAföG – nach erfolgter Anmeldung – von uns.
Der Förderungsbetrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Ersterer ist ein Zuschuss von 50% der Gesamtsumme – muss also nicht zurückgezahlt werden. Der zweite Teil, ein Bankdarlehen der KfW über den Restbetrag, ist während der gesamten Studiendauer und anschließenden Karenzzeit (bis zu sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei.
Die Kosten für den Lehrgang „Meister im Gastgewerbe IHK“ betragen 4.470,00 €.
Sie erhalten 2.235,00 € (50%) als nicht rückzuzahlenden Zuschuss, müssen also zunächst lediglich 2.235,00 € selbst zahlen. Dieser Betrag wird Ihnen von der staatlichen KfW-Bank als Darlehen (Lehrgangspreis+Prüfungsgebühren) zur Verfügung gestellt. Mit bestandener Prüfung bekommen Sie 50% des Darlehens erlassen.
Sollten Sie sich nach Ihrem Abschluss selbstständig machen, können Ihnen darüber hinaus die gesamte Restschuld erlassen werden.
Restschulden können Sie nach der sechsjährigen Karenzzeit – in der keine Zinsen oder Zinseszinsen entstehen – in kleinen monatlichen Raten zurückzahlen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den BAföG-Antrag erst nach der Lehrgangsanmeldung stellen können, da Sie mit der Anmeldebestätigung das nötige Formblatt B (Bestätigung des Maßnahmenträgers) zum Einreichen des Antrages von uns bekommen.
Position | Betrag in € |
---|---|
Kosten Lehrgang (Bsp. Meister+AdA) | 4.470,00 |
Zuschuss 50 % | 2.235,00 |
Darlehen 50 % | 2.235,00 |
Teilerlass (vom Darlehensbetrag) | |
50% bei bestandener Prüfung | 1117,50 |
100 % bei Existenzgründung | 2.235,00 |
Restdarlehensbetrag/zurückzuzahlen | 0,00 |